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Neue Pflegefinanzierung. Seit Anfang 2011 in Kraft getreten.

Auf den 1. Januar 2011 ist die neue Pflegefinanzierung in Kraft getreten. In verschiedenen Kantonen müssen Pflegebedürftige für Spitex-Pflege neu eine Patientenbeteiligung bezahlen; dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und zur Franchise.

Die neue Regelung stützt sich auf das vom eidgenössischen Parlament beschlossene Gesetzespakete. Neu wird die Spitex-Pflege kantonal unterschiedlich finanziert. Zwar ist der Anteil, den die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt, im ganzen Land gleich hoch; doch in verschiedenen Kantonen müssen sich die Pflegebedürftigen neu mit bis zu Fr. 15.95 pro Tag resp. Fr. 5821.75 pro Jahr an den Pflegekosten beteiligen, dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und zur Franchise.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt neu an die ambulante Pflege (ohne Akut-/Übergangspflege) der Spitex landesweit folgende Tarife pro Stunde (abgerechnet pro 5 Minuten, minimal aber 10 Minuten):

  • Grundpflege Fr. 54.60
  • Untersuchung und Behandlung Fr. 65.40
  • Bedarfsabklärung und Beratung Fr. 79.80

Während einer Übergangsfrist bis längstens Ende 2013 können die Kantone noch die alten Tarife/Bestimmungen anwenden.

Die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen sind von der neuen Pflegefinanzierung nicht betroffen. Hauswirtschaftliche Leistungen werden durch die Krankenkassen ausschliesslich mit Zusatzversicherung übernommen.

Die privaten und öffentlichen Spitex-Organisationen wurden mit der neuen Pflegefinanzierung gleichgestellt. Jeder Patient und jede Patientin können also frei entscheiden, von welcher Organisation sie sich betreuen lassen wollen. Aufs Portemonnaie hat das keinen Einfluss.

 

Akut- und Übergangspflege

Keine Patientenbeteiligung zu bezahlen ist landesweit für die ambulante Akut- und Übergangspflege. Diese neu geschaffene Finanzierungskategorie gilt grundsätzlich nur, wenn die Pflege direkt an einen Spitalaufenthalt anschliesst und spitalärztlich verordnet worden ist. Sie ist zudem zeitlich auf zwei Wochen beschränkt. Die Tarife werden in den kantonalen Tarifverträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern festgelegt. Diese Verhandlungen sind noch am Laufen.